Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlagen) in Deutschland: Der Umfassender Ratgeber mit FAQ von sonnigo.de.
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Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, steckfertige Photovoltaikanlage (häufig auch „Steckersolargerät“ genannt), die aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter besteht. Damit kann man auf Balkon, Terrasse, Dach oder an Hauswänden eigenen Sonnenstrom erzeugen und direkt ins Hausnetz einspeisen. Die Anlagen arbeiten mit geringerer Leistung (bis zu 800 WAC) als herkömmliche Dach-PV, gelten aber als gesetzliche „eigene Kategorie“ – im Prinzip eher als elektrisches Haushaltsgerät und nicht als Großinstallation. In Zeiten sehr hoher Strompreise (oft 30–35 ct/kWh) sind Balkonkraftwerke attraktiv: Rund eine Million Anlagen sind in Deutschland bereits installiert . Sie ermöglichen Mietern und Eigentümern, Teile ihres Stromverbrauchs selbst zu decken, unabhängiger von den Marktpreisen zu werden und dadurch Stromkosten zu sparen.
Aktuelle gesetzliche Regelungen (Stand 2024)
Durch das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I wurden die Regeln für Balkonkraftwerke deutlich vereinfacht. Wichtigste Punkte:
- Einspeiseleistung 800 W: Pro Anlage dürfen maximal 800 Watt Wechselrichter-Leistung ins Netz eingespeist werden. Unabhängig davon dürfen die angeschlossenen Module zusammen bis zu 2.000 Wp (Watt-Peak) haben. Überschüssige Leistung über 800 W wird vom Wechselrichter gedrosselt.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister: Wie jede Stromerzeugungsanlage müssen Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Seit Mai 2024 genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR), um den Netzbetreiber zu informieren. Die Eintragung erfordert nur wenige Angaben (Betreiber, Standort, Leistung, Datum, Zählernummer). Ein separates Antragsverfahren oder Netzbetreiber-Gutachten entfällt. Ohne Registrierung droht jedoch Bußgeld.
- Kein Netzbetreiber-Check erforderlich: Bislang musste die Mini-PV auch dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Diese Pflicht ist entfallen – die MaStR-Meldung ersetzt sie vollständig.
- Umsatzsteuer und Abgaben: Für private Kleinstanlagen entfällt seit 2023 die Umsatzsteuer (0 % MwSt.). Für Einspeisungen erhält man in der Regel keine Vergütung („unentgeltliche Abnahme“), da der erzeugte Strom rein für den Eigenverbrauch gedacht ist . Analogzähler, die rückwärts laufen können, bleiben vorübergehend zulässig – sie werden künftig kostenlos durch moderne Zweirichtungszähler ersetzt.
Technische Grundlagen
Ein typisches Balkonkraftwerk besteht aus Solarmodul(en), einem Wechselrichter und einem Kabel mit Stecker. Das Sonnenlicht erzeugt Gleichstrom im Modul, den der Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom (230 V, 50 Hz) umwandelt. Dieser wird über ein Steckerkabel in eine Haushaltssteckdose eingespeist – z.B. in eine gewöhnliche Schuko-Dose oder eine fest installierte Wieland-Einspeisesteckdose. Stromzähler im Haus laufen dann langsamer, weil ein Teil des Verbrauchs durch den Solarstrom gedeckt wird.

- Schuko- vs. Wieland-Stecker: Schuko-Steckverbinder sind einfach und erlauben Selbstanschluss. Allerdings fordern VDE-Normen eigentlich einen speziellen Wieland-Stecker mit Abreißkupplung (bei dem ein Umstecken nur mit Werkzeug möglich ist). Der Wieland-Stecker gilt als normgerecht und sicher (in der Praxis oft durch einen Elektriker installiert). Neueste Regelungen sehen vor, dass künftig auch Schuko-Anschluss offiziell zugelassen wird (Eine verbindliche Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist für Mitte 2025 geplant ). In jedem Fall sollte nur ein Balkonkraftwerk pro Stromkreis betrieben werden, um keine Sicherungen zu überlasten.
- Stromzähler: Alte Ferraris-Zähler können Rückwärtslauf zulassen. Nach den neuen Regeln dürfen sie vorübergehend rückwärts laufen, bis sie durch einen modernen Zweirichtungszähler ersetzt werden. Netzanbieter tauschen Altzähler kostenlos um. Bei neuen digitalen Messeinrichtungen („Smart Meter“) werden die Einspeisung und der Verbrauch getrennt aufgezeichnet, was aber in der Regel keine höhere Vergütung bringt (der Mehrpreis für den neuen Zähler kann etwa 10–20 € pro Jahr betragen). Eine Rücklaufsperre (Blockade des Zählers) ist nicht mehr erforderlich.
- Sicherheit (NA-Schutz, RCD): Moderne Wechselrichter enthalten einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), er überwacht Spannung und Frequenz des Netzes und schaltet die PV-Anlage innerhalb von Millisekunden ab, wenn Unregelmäßigkeiten auftreten oder der Stecker gezogen wird. Zusätzlich sollte im betroffenen Stromkreis ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI/RCD) vorhanden sein. Fällt dieser nicht schon für die Steckdose an, raten Experten, einen nachträglich einbauen zu lassen – er schützt zuverlässig vor Stromschlägen, indem er bei Fehlerströmen sofort abschaltet.
Ertrag und Wirtschaftlichkeit
Ertragsbeispiele: Der Stromertrag hängt stark von Ausrichtung, Neigung und Standort ab. Als Faustregel liefern ca. 1 Wp Nennleistung ≈ 1 kWh pro Jahr (optimale Südausrichtung). Demnach erzeugt ein 800‑Wp-System etwa 600–800 kWh/Jahr, ein 600‑Wp-System etwa 450–600 kWh, ein 300‑Wp-Modul etwa 250–300 kWh (jährlich, bei freier Südausrichtung). Die Hochschule HTW Berlin rechnet für ein 800W-Anlage am Südbalkon mit 550–790 kWh/Jahr. Im Gegensatz dazu sind bei Ost- oder Westausrichtung je nach Neigung ca. 10–20% geringere Erträge zu erwarten. In der Praxis liegt man somit (je nach Leistung) grob bei:
- 400–450 Wp: rund 400–500 kWh/Jahr (Ausbeute ca. 20–25% der technischen Leistung).
- 600 Wp: rund 600 kWh/Jahr (ca. 25–30% Nutzung).
- 800 Wp: ca. 600–800 kWh/Jahr (bei Südausrichtung).
Ausgehend von einem Strompreis um 30 ct/kWh entspricht jeder erzeugte kWh etwa 0,30 €. Eine 800-W-Anlage kann also jährlich 180–240 € (bis ~280 €) einsparen. Selbst 600 W (≈600 kWh) sparen gut 180 € jährlich, 300 W gut 90 €.
Beispielrechnung: Ein typisches Balkonkraftwerk mit 800 W (etwa 2 Module, Inverter, Kabel) kostet heute etwa 300–700 € (inkl. Halterungen). Bei einem Ertrag von ~800 kWh/a spart man jährlich ca. 240 € (800 kWh·0,30 €). Entsprechend amortisiert sich die Anlage häufig schon nach 2–4 Jahren . Zum Vergleich: Ein 600‑Wp‑Set kostet oft nur unwesentlich weniger, liefert aber rund 25–33% weniger Strom – die Mehrkosten für ein leistungsfähigeres Set können sich jedoch durch den höheren Ertrag deutlich auszahlen. Die Rentabilität hängt stark vom individuellen Verbrauchsprofil ab (viel Selbstverbrauch tagsüber verkürzt die Amortisation).
Installation & Inbetriebnahme
- Selbsteinbau vs. Fachbetrieb: Balkonkraftwerke sind so konzipiert, dass technisch versierte Laien sie grundsätzlich selbst montieren können. Solarmodule und Halterungen lassen sich an Geländer, Fassade, Terrasse oder Flachdach anbringen, und Kabel sowie Wechselrichter anschließen. Wichtig: jede neue Steckdose/Einspeisesteckdose (insbesondere Wieland-Buchsen) müssen von einem Elektrofachbetrieb installiert werden. Beim Schuko-Anschluss reicht eine vorhandene Außensteckdose. In jedem Fall gilt: ein Stecker = ein Gerät, keine Mehrfachsteckdosen verwenden! Ein Elektriker sollte zudem prüfen, ob Sicherungen und Leitungen geeignet sind, um die zusätzliche Leistung zu tragen (RCD/LS-Schalter vorhanden, max. 16 A-Protection).
- VDE-Normen und Schutzmaßnahmen: Nach der alten VDE-0100-551-1-Norm waren nur bis 600 W erlaubt, eine Neufassung für 800 W ist für 2025 angekündigt . Bis dahin empfehlen Experten, auf geprüfte Komponenten zu achten (z.B. DGS-Sicherheitsstandard). Wichtig ist ein Netz- und Anlagenschutz im Wechselrichter (schaltet bei Netzstörung sofort ab), sowie die bereits erwähnte Fehlerstrom-Schutzschaltung (FI). Halterungen und Montagematerial müssen stabil und wetterfest sein, damit keine Gefahr durch Herunterfallen oder Eisbildung entsteht.
- Montageorte: Geeignete Befestigungspunkte sind Balkongeländer, -brüstungen oder -dachanbauten (gegebenenfalls mit Aufständerung), Terrassenboden, Gartenhäuschen, oder Garagendach. Auf die Bauordnung (Höhenbegrenzungen für Glasmodule) braucht man sich in der Regel nicht zu berufen – Balkonkraftwerke zählen nicht mehr als bauliche Anlage.
Rechtliches für Mieter & Eigentümer

Mieter und Wohnungseigentümer haben seit Herbst 2024 gestärkte Rechte bei Balkonkraftwerken: Vermieter oder Eigentümergemeinschaft dürfen die Installation nur noch aus wichtigem Grund verweigern. Eine rein optische Ablehnung gilt rechtlich nicht mehr als zulässiger Ablehnungsgrund. Im Mietvertrag oder in Teilungserklärungen können zwar feste Regeln stehen, doch das neue „Solarmodernisierungsgesetz“ verankert Balkonkraftwerke als privilegierte Modernisierungsmaßnahme. Das heißt: Mieter und Eigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf Genehmigung, sofern durch das Balkonkraftwerk keine unzumutbare Belastung entsteht. Eine Mehrheitsentscheidung der WEG ist nur nötig, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist (z.B. Balkongeländer oder Fassade). Vermieter sollten über auf jeden Fall informiert werden; eine Absprache im Vorfeld ist ratsam.
- Was muss ich noch beachten? Falls das Balkon-Solarmodul außerhalb des eigenen Wohnbereichs (z.B. am Brüstungsgeländer) montiert wird, kann dafür die Zustimmung der WEG bzw. des Vermieters erforderlich sein. Rechtlich gehört zur Außenfassade oft nur der Rohbau; Montagen werden dennoch meist mitentschieden. Wichtig ist, dass das Gerät versicherungstechnisch sowie fachgerecht installiert wird (siehe nächste Abschnitte).
Versicherung und Haftung
Für Balkonkraftwerke ist keine spezielle Photovoltaik-Versicherung notwendig. Die gängigen Hausratversicherungen wurden 2023 entsprechend angepasst: Neue Hausratverträge nehmen kleine Solar-PV-Anlagen automatisch mit auf. Bestehende Verträge sollten vorab mit dem Versicherer abgestimmt werden – häufig erfolgt eine unbürokratische Erweiterung. Über die Hausratversicherung sind die Module gegen Naturgefahren (Sturm, Hagel, Feuer, Blitz-Überspannung etc.) abgesichert.
Für Schäden Dritter kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung auf. Beispiel: Löst sich ein Modul und beschädigt das Auto oder die Fassade eines Nachbarn, deckt dies die Haftpflicht. Auch bei Verletzungen Dritter durch Teile des Balkonkraftwerks würde die Haftpflicht einspringen. Damit sind Mieter und Eigentümer auf der sicheren Seite. Eine gesonderte Allrisk- oder Photovoltaik-Police ist für Mini-PV in der Regel nicht nötig.
FAQ Ratgeber zum Balkonkraftwerk
Ja – eine Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist verpflichtend. Der Online-Prozess erfasst nur fünf Basisdaten (z. B. Betreiber, Leistung); eine parallele Netzbetreiber-Meldung ist seit 2024 nicht mehr nötig. Ohne Anmeldung drohen Bußgelder.
Ein Komplettset mit 800 W (Module, Wechselrichter, Kabel, Halterung) kostet heute rund 300‑700 €. Kleinere Anlagen (400–600 W) starten bei etwa 200 €. Elektroinstallation und Montage (z. B. Wieland-Stecker) können zusätzliche 100‑300 € kosten. Umsatzsteuer entfällt seit 2023.
Nein – Rückwärtslauf ist bis zum Einbau eines Zweirichtungszählers erlaubt, der vom Messstellenbetreiber meist kostenlos installiert wird. Danach zeigt der neue Zähler Stromerzeugung und Verbrauch getrennt. Rücklaufsperre ist nicht mehr notwendig.
Die Module können von technisch versierten Laien montiert werden. Für den Anschluss an die Stromversorgung – besonders eine Wieland-Einspeisesteckdose – ist ein Elektrofachbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Elektriker prüfen zudem Sicherung, FI-Schutz und Leitungskapazität.
Beide Varianten sind zulässig. Schuko ist praktisch, entspricht jedoch nicht allen VDE-Anforderungen. Der Wieland-Stecker mit Abreißschutz bietet höhere Sicherheit und Normkonformität. Zukünftig soll Schuko laut neuer Norm-Serie ab 2025 ebenfalls erlaubt werden.
Moderne Wechselrichter verfügen über Netz- und Anlagenschutz (abschaltet bei Netzausfällen). Ein FI-Schutz im Stromkreis ist unbedingt erforderlich. Der Betrieb eines einzelnen Mini-PV-Systems verursacht keine zusätzlichen Brandrisiken – vorausgesetzt, es werden geprüfte Komponenten verwendet.
Ja – ein 600–800 Wp-System spart jährlich mehrere hundert Kilowattstunden (≈ 180–240 € bei 30 ct/kWh) und amortisiert sich meist nach 2–4 Jahren. Der Eigenverbrauch direkt während der Erzeugung steigert die Effizienz und reduziert Stromkosten deutlich.
Ja – auch bei diffusem Licht entsteht Strom, wenn auch weniger. Im Winter reicht es oft für Beleuchtung oder Geräte im Tagesbedarf. Schnee mindert kurzfristig, kann aber im Schmelzprozess sogar reinigen.
Nein – pro Stromkreis darf nur ein Wechselrichter betrieben werden, da sonst die Absicherung (Sicherung/Fi-Schalter) überlastet wird. Willst du mehr Leistung, brauchst du mehrere Stromkreise oder ein fest installiertes PV-System.
Grundsätzlich hast du gemäß § 554 BGB (Mieter) bzw. § 20 WEG (Eigentümer) ein Recht auf Mini-PV. Einschränkungen sind nur „aus triftigem Grund“ erlaubt – z. B. Denkmalschutz, bauliche Gefährdung oder Sicherheitsprobleme. Ein reines Geschmacksargument reicht nicht .
Ja – beim Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Vereinbare daher am besten schriftlich, ob du die Anlage (oder die Schuko-/Wieland-Dose) übernehmen darfst oder selbst entfernen musst.
Hausratversicherungen schließen die Panels meist mit ein, Haftpflicht deckt oft Schäden an Dritten. Kläre vor Installation ab, ob deine Police Balkonkraftwerke automatisch mit umfasst oder ein kleines Update benötigt.
Nein – aus Sicherheitsgründen verfügen Wechselrichter über eine Netzüberwachung („anti-islanding“). Bei Netzunterbrechung schalten sie sofort ab und geben keinen Strom ins Netz zurück.
Ja – alte Ferraris-Zähler werden kostenlos durch Zweirichtungszähler ersetzt, sobald die Anlage registriert ist. Bis dahin ist Rückwärtslauf erlaubt, und der Zählerwechsel ist im Messpreis enthalten.
Ja – VDE-Normen empfehlen spezielle Einspeise-Stecker (z. B. Wieland mit Abreißschutz). Wenn du Schuko nutzt, auf zertifizierte Herstellerprodukte achten („DGS-Standard“).
Lese Tipp zum Thema Balkonkraftwerk:
Hier geht es zu den Beiträgen zu meinem eigenen individuellen Balkonkraftwerk und wie ich es umgesetzt habe.
Hier findest du noch mehr Infos und Produkttests rund um das Thema Balkonkraftwerke.
Quellen:
Aktuelle Fachartikel, Verbraucherportale und Verordnungen (ADAC, Verbraucherzentrale, GDV/Versicherer, Bundesregierung/Solarpaket I, Normierungsbedarf beim VDE) dokumentieren die technischen Details, gesetzlichen Regelungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Balkonkraftwerke mit Stand 2024/2025.
