Balkonkraftwerk: Vermieter darf nicht einfach „Nein“ sagen

17. Juni 2025
Balkonkraftwerk in der Mietwohnung ohne Genehmigung vom Vermieter


Immer mehr Mieter möchten von der Energiewende profitieren und ein Balkonkraftwerk auf ihrem Balkon installieren. Doch wie steht es um die rechtliche Lage? Können Vermieter die Installation untersagen? In diesem Beitrag erfährst du, warum Vermieter oft kein generelles Verbot aussprechen dürfen, welche Rechte du als Mieter hast und worauf du bei der Umsetzung achten solltest. Hol dir alle wichtigen Infos, um rechtssicher und nachhaltig Strom zu produzieren!

1. Was ist ein Balkonkraftwerk überhaupt?

Ein Balkonkraftwerk – manchmal „Steckersolargerät“ genannt – ist ein kompaktes Mini-PV-System. Meist besteht es aus:

  • 2-4 Solarpanelen
  • einem kleinen Wechselrichter
  • und dem Stecker, mit dem ihr es einfach in eine Steckdose anschließt

Ihr erzeugt damit Strom direkt für euren Verbrauch – der Überschuss fließt ungeregelt ins Netz und wird schlicht nicht vergütet.


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2. Was hat sich mit dem neuen Gesetz geändert?

Seit dem 17. Oktober 2024 gelten Balkonkraftwerke als „privilegierte bauliche Maßnahme“. Das heißt:

  • Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen nicht einfach ablehnen  .
  • Eine Ablehnung ist nur erlaubt, wenn triftige Gründe bestehen – zum Beispiel statische Risiken, Brandschutz oder Denkmalschutz  .

Fassen wir es zusammen:

  • Mieter haben Anspruch auf Genehmigung
  • 📄 Vermieter dürfen Vorgaben zur Montage machen, aber nicht blockieren 

3. Was könnt ihr beim Vermieterinterview beachten?

  1. Schriftlich und freundlich anfragen: Am besten mit Infos zu Modulgröße, Befestigung und “Steckersystem”
  2. Versicherung und Rückbau zusichern: Baut es fachgerecht an und erklärt, dass ihr bei Auszug alles rückstandsfrei entfernt
  3. Technische Dokumentation mitschicken: CE-Nachweis, statischer Nachweis und Anmeldung der Anlage

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4. Gerichtsurteile zeigen: Ihr seid auf der sicheren Seite

Ein Spruch aus Stuttgart (AZ 37 C 2283/20) bestätigt:

Solange das Balkonkraftwerk fachgerecht angebracht, optisch unauffällig, und sicher ist, dürfen Mieter nicht gezwungen werden, es zu entfernen!

Vermieter dürfen also nicht einfach weil sie es nicht mögen den Balkonkraftwerk-Einsatz blockieren.


5. Was ihr neben dem Vermieter noch tun müsst

  • Online innerhalb von 30 Tagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden
  • Technische Limits einhalten: max. 2.000 W Modul-Leistung, 800 W Wechselrichter
  • Standards beachten: Anschluss nach VDE, Sicherung, ggf. Zähler-Update, Haftpflicht- und Hausrat-Check

6. Mein persönlicher Weg zum eigenen Strom

Ich habe:

  • ein 800 W‑Set mit Schrägstand als Halter montiert
  • freundlich mit Foto und Daten angefragt
  • alles online angemeldet
  • und erfreue mich jeden Tag an Sonnenstrom und sinkenden Stromkosten

Einfach, effizient – und mit ein paar guten Argumenten beim Vermieter klappt’s meist reibungslos.


🔧 Schritt-für-Schritt‑Checkliste

SchrittAktion
1Informationen sammeln: Panels, Stecker, Kosten
2Vermieter freundlich informieren (schriftlich, mit Bildern und technischen Specs)
3Versicherung und Rückbau sicherstellen
4Technisch einwandfrei montieren
5Anmeldung im Marktstammdatenregister (innerhalb 30 Tage)
6Stecker rein, Strom sparen, Freude haben 🙂

Mein Fazit

Ein Balkonkraftwerk ist heute legal, einfach umsetzbar und ökologisch sinnvoll – vorausgesetzt, ihr informiert euch vorher und holt in wenigen Worten die nötige Zustimmung vom Vermieter ein.

So produziert ihr euren eigenen Strom – gut fürs Klima, gut fürs Portemonnaie – und bewahrt euch ein gutes Gewissen. 🌿

Ein Kommentar zu "Balkonkraftwerk: Vermieter darf nicht einfach „Nein“ sagen"

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